Mit dem Haustier nach Japan

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Es gibt unzählige Möglichkeiten, sich ein Haustier in Japan zuzulegen. Ob Hund, Katze, Fisch oder Nagetier, die Auswahl ist schier unendlich und allgegenwärtig. In unserem Artikel zum Thema Tiere und Tierschutz in Japan haben wir ja bereits über die verschiedenen positiven wie auch negativen Aspekte diesbezüglich geschrieben.

Was ist allerdings, wenn wir aus einem anderen Land nach Japan ziehen und dabei unser kleines Familienmitglied mitnehmen möchten? Je nachdem, um was für ein Tier es sich handelt, gibt es dabei einige Dinge zu beachten.

Mit Hund und Katze nach Japan

Die Regeln für Hunde und Katzen sind im Allgemeinen am detailliertesten, wenn es darum geht, ein Haustier mit nach Japan zu nehmen.

Der Mikrochip

Ausnahmslos jeder Hund und jede Katze muss vor der Einreise mit einem Mikrochip ausgestattet sein, welcher den Standard ISO 11784/11785 erfüllt. Diese Chips enthalten einen unverschlüsselten 15-stelligen Code. Sollte das eigene Tier allerdings bereits einen Mikrochip haben, der nicht den eben genannten Standard erfüllt, ist es auch erlaubt, passend dazu ein eigenes Chip-Lesegerät mitzubringen. Dennoch wird empfohlen, sein Haustier mit einem Chip des ISO Standards zu versehen, um eventuelle Probleme im Vorfeld zu vermeiden.

Bei Fragen bezüglich des Mikrochips sollte man im Vorfeld die Quarantänestation des Flughafens oder Hafens, an dem man einreisen möchte, kontaktieren. Eine Liste mit Adressen und Telefonnummern findet ihr auf der Webseite des Animal Quarantine Service.

Die Tollwutimpfung

Sobald das eigene Tier nicht in einem Land geboren ist oder in den letzten 6 Monaten in einem Land lebte, das von Japan als tollwutfrei gelistet ist, muss es eine Tollwutimpfung mit einem inaktiven Impfstoff erhalten, nachdem es seinen Mikrochip bekommen hat. Eine Liste mit den Ländern findet ihr etwas weiter unten.

Dieser Impfstoff muss mindestens 1 Jahr seine Wirkung haben. Dieses wird als die primäre Impfung bezeichnet, weswegen die Impfstoffe, welche eine Wirkung von drei Jahren haben, hier nicht zu empfehlen sind. Es gibt aber auch die Erfahrungen, dass auch mit einem Impfstoff mit einer 3 Jahres Wirkung eine Einreise in das Land kein Problem darstellen. Wer sich diesbezüglich unsicher ist, sollte sich darüber im Vorfeld noch einmal bei einer offiziellen Stelle informieren. Dennoch muss in jedem Fall bedacht werden, dass das Tier zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 91 Tage alt sein sollte.

Bis zur zweiten Impfung muss eine Mindestdauer von 30 Tagen seit der primären Impfung eingehalten werden und sie darf ihre Wirkung nicht vor der Einreise nach Japan verlieren. Zwei Impfungen sind hier Vorschrift.

Länder, die von Japan als tollwutfrei angesehen werden

  • Island
  • Australien
  • Neuseeland
  • Fiji
  • Hawaii
  • Guam

Diese Liste kann sich jedoch jederzeit verändern, weswegen es empfehlenswert ist, sich zeitnah über den aktuellen Stand zu informieren. Ferner wird außerdem empfohlen, seinen Hund gegen Hundestaupe, Hepatitis und den Parvovirus zu impfen. Katzen sollten im Vorfeld gegen Rhinotracheitis, Calicivirus und Panleukopenie geimpft zu werden.

Der Tollwut-Antikörper-Test

Als nächstes muss von einem ausgeschriebenen Labor ein Tollwut-Antikörper-Test gemacht werden. Hierzu hat der japanische Animal Quarantine Service eine Liste mit zugelassenen Laboren auf seiner Webseite. Wenn man in einem Land lebt, welches kein eingetragenes Labor bietet, muss eine entsprechende Blutprobe in ein anderes Land mit eben einem solchen Labor gesendet werden.

Mindestens 180 Tage Wartezeit

Bei der ersten Titerbestimmung ist es nachdem der Antikörper-Test durchgeführt wurde, notwendig, für einen Zeitraum von mindestens 180 Tagen zu warten, bevor man nach Japan einreisen kann. Wenn man aus einem bestimmten Grund diese Mindestzeit nicht einhalten kann, muss im Vorfeld der Animal Quarantine Service kontaktiert werden, sodass eine eventuelle Quarantäne innerhalb Japans eingerichtet werden kann. Kann man die regelmäßige Impfung des Tieres nachweisen, fällt diese Wartezeit nicht automatisch an. Dies ist vor allem für jene interessant, die regelmäßig mit ihrem Haustier in Japan Urlaub machen möchten

Die Importerlaubnis für euer Haustier

Mindestens 40 Tage im Voraus muss beim jeweiligen Animal Quarantine Service ein Antrag eingereicht werden. Die entsprechenden Formulare findet ihr unter den folgenden Links jeweils für Hunde und für Katzen. Anträge, die in einem Zeitraum von weniger als 40 Tagen vor der geplanten Einreise eingereicht werden, werden automatisch abgelehnt.

Der Animal Quarantine Service prüft die Anmeldung und die dazugehörigen Dokumente, um eine Genehmigung für die Einfuhrkontrolle von Tieren auszustellen. Bei positiver Bewertung wird einem ein Approval of Import Inspection of Animals ausgestellt, welches man entweder digital speichern oder ausdrucken kann, um es bei der Einreise vorzuzeigen.

Eine letzte Untersuchung vor der Abreise

Vor der Abreise muss das Haustier noch einmal von einem Tierarzt untersucht werden. Die Untersuchung muss dabei mindestens folgende Punkte umfassen: Bei Hunden und Katzen wurden keine klinischen Anzeichen von Tollwut festgestellt. Im Falle von Hunden wurde außerdem festgestellt, dass diese keine klinischen Anzeichen von Leptospirose aufwiesen.

Einholung einer Bescheinigung der Regierungsbehörde des Exportlandes

Die Bescheinigung muss von der Regierungsbehörde, welche dem Animal Quarantine Service in Japan entspricht, ausgestellt werden. In Deutschland wäre dies die entsprechende Abteilung des Zolls.

Auch hier gibt es jedoch wohl die Erfahrungen, dass man die entsprechende Bescheinigung auch bei einem lokalen Tierarzt bekommen kann. Im Zweifel hier also am besten auch noch einmal direkt anfragen.

Folgende 5 Punkte sind für die Bescheinigung notwendig:

  • Persönliche Informationen (einschließlich Geburtsdatum oder Alter des Tieres)
  • Nummer des Mikrochips und das Datum der Implantierung
  • Datum der Tollwutimpfungen, Gültigkeitsdauer, Art des Impfstoffs, Produktname und Hersteller des Impfstoffs
  • Datum der Blutentnahme für einen Tollwut-Antikörper-Test und Name des benannten Labors
  • Ergebnis und Datum der klinischen Inspektion des Haustiers

Gibt es bei der Einreise gewisse Unstimmigkeiten bei der Bescheinigung, muss das Haustier mitunter bis zu 180 Tage in Japan in Quarantäne. Es kann auch vorkommen, dass es sogar wieder auf eigene Kosten zurück ins Herkunftsland geschickt werden muss. Um das zu vermeiden, empfiehlt der Animal Quarantine Service, die Bescheinigung erst einmal im Vorfeld an sie zu schicken, sodass sie diese auf Fehler kontrollieren können.

Die Einreise nach Japan und Importuntersuchung

Wichtig ist hierbei auch zu beachten, dass man nur an ausgeschriebenen See- und Flughäfen mit seinem Hund gemeinsam nach Japan einreisen kann.

Flughäfen: New Chitose Flughafen, Narita Internationaler Flughafen, Haneda Flughafen, Chubu Internationaler Flughafen, Kansai Internationaler Flughafen, Kitakyusyu Flughafen, Fukuoka Flughafen, Kagoshima Flughafen, Naha Flughafen

Seehäfen: Tomakomai Seehafen, Keihin Seehafen (Tokyo, Yokohama), Nagoya Seehafen, Hanshin Seehafen (Osaka, Hyogo), Kanmon Seehafen, Hakata Seehafen, Kagoshima Seehafen, Naha Seehafen

Unter bestimmten Umständen kann allerdings auch ein anderer Ort für die Einreise gewählt werden, z.B. bei Blindenhunden. Hierbei sollte man allerdings im Vorfeld den Animal Quarantine Service kontaktieren.

Folgende Dokumente sind bei der Einreise unbedingt mitzubringen:

  • Genehmigung der Einfuhr des Tieres
  • Von der Regierungsbehörde des Ausfuhrlandes ausgestellte Bescheinigungen (Original)
  • Ergebnisbericht des Tollwut-Antikörper-Tests

Bei der Einreise kommt es zu einer Importuntersuchung, was bei eventuellen Unstimmigkeiten einige Tage in Quarantäne für die Tiere bedeutet. Hier wird je nach Ergebnis festgelegt, ob das Haustier noch einmal 180 Tage in Quarantäne muss, oder zurück ins Herkunftsland geschickt wird. Sollte das Tier noch einmal in Quarantäne müssen, ist der Halter des Tieres in der vollen Verantwortung, sich um dieses zu kümmern. Pflege, Essen etc. müssen vom Halter übernommen werden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen Service in Japan zu beanspruchen. Die Kosten hierfür müssen natürlich ebenfalls selbst getragen werden.

Wer nach Japan als Urlauber kommt und alle nötigen Vorgaben erfüllt, kann jedoch davon ausgehen, dass die Importuntersuchung des Tieres wesentlich schneller vonstattengeht, sodass man im besten Fall schon nach einer Stunde gemeinsam mit seinem Tier weiter einreisen kann.

Auch speichern die japanischen Behörden die jeweiligen Daten umfassend, sodass bei regelmäßigen Besuchen in Japan mit seinem Haustier und bei einem lückenlosen Impfnachweis auch nicht unbedingt alle Unterlagen des erstem Mal nötig sind.

Auch hier möchten wir uns aber nicht zu weit herauslehnen und empfehlen hier den direkten Kontakt zu den japanischen Behörden im Vorfeld. Erfahrungsberichte haben aber gezeigt, dass es gar nicht so kompliziert und stressig sein muss, wenn man den Urlaub in Japan gemeinsam mit seinem Haustier verbringen möchte.

Von der Einreise ausgeschlossene Rassen

Japan hat keine Regelung für die Abweisung spezieller Rassen. Allerdings sind aggressive Tiere von der Einreise grundsätzlich ausgeschlossen und Wolf-Mischlinge oder Savannah-Katzen sind von den Importregeln für Hunde und Katzen ausgeschlossen. Hierfür informiert man sich am besten noch einmal im Vorfeld über eventuelle Details beim Animal Quarantine Service.

Welpen und Kätzchen jünger als 3 Monate

Durch die zeitliche Regelung der Tollwutimpfung ist es nicht erlaubt, Haustiere mit nach Japan zu bringen, welche die zweifache Impfung noch nicht erhalten haben.

Andere Haustiere

Tiere wie Kaninchen, Fische, Reptilien und Amphibien unterliegen keiner offiziellen Pflicht seitens des Animal Quarantine Service für eine Impfung. Dennoch wird auch hier empfohlen, im Vorfeld einen Tierarzt zu konsultieren, um eventuelle Gesundheitschecks und Nachweise zu bekommen. Auch hier sollte im Zweifel immer der Animal Quarantine Service kontaktiert werden, bevor man mit seinem Haustier nach Japan einreist.

Exotische Tierarten

Bei exotischen Haustieren wie besonderen Vogelarten, Reptilien usw., muss im Vorfeld festgestellt werden, ob diese Tiere nicht zu den gefährdeten Arten gehören. Sollte dies so sein, kann Japan den Import des Tieres verweigern. Hierfür bietet die CITES Datenbank eine allumfassende Liste, um sich im Vorfeld zu versichern.

Ein Haustier ist ein Teil der Familie mit besonderen Bedürfnissen

Natürlich möchte niemand seinen kleinen Schatz zurücklassen und gleichzeitig am liebsten sofort die aufregende Reise nach Japan antreten. Dennoch sei auch hier erwähnt, dass das Wohl des Tieres oberste Priorität haben sollte. Eine solche Reise bedeutet Stress für das Tier und eine eventuelle Quarantäne ebenso. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld genau zu informieren und lieber einen Monat länger zu warten, als am Ende sein Haustier einer unnötigen Belastung auszusetzen.

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