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Eine Drohne fliegen in Japan

Nicht nur sind Drohnen eine moderne Unterstützung für professionelle Filmaufnahmen und effektive Hilfe bei Rettungseinsätzen, sie sind außerdem auch ein sehr spannendes Hobby und bieten neben dem Drohnenrennsport auch die Möglichkeit, privat fantastische Videos und Fotos aufzunehmen. Wer jedoch seine Drohne fliegen lassen möchte, für den gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Das gilt für Japan, so wie für beinahe jedes andere Land in der Welt.


Achtung: Ab dem 20.06.2022 ändern sich einige grundlegende Regeln für den Betrieb von Drohnen. Die Untergrenze wird dann 100 und nicht mehr 200 Gram und jede Drohne ab 100 Gramm muss in Japan registriert werden. Wir haben den Artikel dahingehend auf den neusten Stand gebracht.

Ein Zwischenfall richtet die Aufmerksamkeit auf die Drohnenpiloten in Japan

Im Jahr 2015 wurde in Tokyo auf dem Dach der offiziellen Residenz des japanischen Premierministers eine Phantom-2-Drohne mit Spuren von radioaktiver Strahlung gefunden. Diese wurde von Yasuo Yamamoto gesteuert, einem Anti-Atomkraft-Protestler aus der Präfektur Fukui. Yamamoto flog sie am 9. April mit cäsiumhaltigem Sand aus der Präfektur Fukushima dort hin. Allerdings wurde die Drohne erst am 22. April entdeckt.

Dieser unverantwortliche Zwischenfall richtete das Bewusstsein der Menschen und Gesetzgeber auf die Drohnen und ihre Piloten. Bald darauf wurden einige in ganz Japan gültige Regeln eingeführt. Dabei handelt es sich vor allem um die Einführung von Verbotszonen. Auch gibt es erweiterte Richtlinien, an welche sich jeder Drohnenpilot in Japan zu halten hat.

Die allgemeinen Regeln für Drohnenpiloten

Die in Japan erst einmal wichtigsten Regeln werden vom Ministerium für Land, Infrastruktur, Transport und Tourismus (MLIT) aufgestellt.

Die Regeln gelten für alle Fluggeräte, welche in die Klassifizierung der UAV fallen. Der Begriff „UAV/Drohne“ bezeichnet jedes Flugzeug, Drehflügler, Segelflugzeug oder Luftschiff, das keine Person an Bord beherbergen kann und ferngesteuert oder automatisch gesteuert wird. Ausgenommen sind solche, die leichter als 100 Gramm sind. Das Gewicht einer UAV/Drohne schließt dabei den Akku mit ein.

Diese landesweit gültigen Regeln:

  • Das Fliegen in Regionen mit dichter Besiedlung ist ohne Genehmigung strengstens untersagt. Dazu zählt so ziemlich jede größere Stadt und daher auch fast alles im Großraumgebiet Tokyo. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Flugverbotszonen zu überprüfen. Eine der einfachsten ist die Benutzung der DJI Flugkarte. Hier kann man recht einfach sehen, welche Regionen rot und daher tabu sind. Tokyo selbst hat dazu noch die Regel aufgestellt, dass in allen öffentlichen Parks Flugverbot gilt. Es sei aber gesagt, dass dieses Flugverbot auch in vielen anderen Städten gilt und dabei oftmals auch für die sogenannten Toy-Drohnen mit einem Gewicht unter 100 Gramm gilt.
  • Fliegen in den umliegenden Bereichen von Flughäfen, politischen Gebäuden, Atomkraftwerken, militärischen Stützpunkten ist nur mit einer speziellen Genehmigung erlaubt.
  • Eine Drohne darf nicht ohne eine besondere Genehmigung über öffentliche Veranstaltungen geflogen werden.
  • Ohne Genehmigung darf eine Drohne die Flughöhe von 150 Metern nicht überschreiten. Dabei ist vor allem darauf zu achten, dass die aktuelle Flughöhe der Drohne vom Startpunkt gemessen wird. Wenn man also die Drohne nun über einen Hügel oder in ein Tal fliegen lassen möchte, muss dieser Unterschied mit bedacht werden.
  • Um mit der Drohne näher als 30 Meter an unbeteiligte Personen, Gebäude oder andere Objekte zu fliegen, wird ebenfalls eine Genehmigung benötigt.
  • Es ist nicht erlaubt, gefährliche Substanzen mit seiner Drohne zu transportieren oder gar Objekte fallenzulassen. Für solche Vorhaben ist ebenfalls eine offizielle Genehmigung notwendig.
  • Beim Fliegen einer Drohne ist immer der direkte Sichtkontakt zu halten. Sollte man eine FPV (First Person View) Drohne starten lassen wollen, ist es verpflichtend, dass eine zweite Person als Beobachter fungiert, die den direkten Sichtkontakt hält und die Umgebung im Blick hat. Wer seine Drohne ohne direkten Sichtkontakt fliegen lassen möchte, benötigt ebenfalls eine spezielle Genehmigung.
  • Die Drohne darf ohne eine besondere Genehmigung für den Nachtflug nur bei Tageslicht geflogen werden.
  • Es ist strikt untersagt, seine Drohne unter Einfluss von Alkohol oder starken Medikamenten zu fliegen.
  • Wer diese Regeln missachtet, kann mit einer Strafe von bis zu 500.000 Yen oder gar Gefängnis belangt werden.
  • Vor dem Flug sollten alle wichtigen Maßnahmen unternommen werden, um Sicherheit zu gewährleisten. Dies bedeutet z.B. auch, dass man die Wetterbedingungen kennt, die Drohne selbst auf sichtbare Schäden untersucht und die Software auf den aktuellsten Stand bringt.

Die neue 30 m Ausnahmeregel (Update September 2021)

Das MLIT veröffentlichte am 24. September 2021 einige neue Ausnahmen zu den oben genannten Regeln. Wer seine Drohne an einem stabilen Seil mit einer Maximallänge von 30 Metern befestigt, der benötigt keine extra Genehmigung für die folgenden Situationen:

  • Fliegen in dicht besiedelten Gebieten
  • Flug ohne direkte Sicht
  • Fliegen bei Nacht
  • Fliegen in einer Distanz von weniger als 30 Metern zu Unbeteiligten
  • Abwurf von ungefährlichen Objekten.

Wichtig ist dabei allerdings, dass man seine Mitmenschen bestmöglich über den Flug informiert. Z. B. Indem man ein Schild aufstellt oder sie beim Sehen direkt anspricht.

Aktuell sind diese Neuerungen nur auf der japanischen Webseite des MLIT aufgeführt. Wir werden den Artikel updaten sobald auch die anderen Seiten auf den neuesten Stand gebracht worden sind.

Ab 20.06.2022: Alle Drohnen müssen registriert werden (MLIT)

Ab dem 20. Juni 2022 müssen alle Drohnen, egal ob gewerblich genutzt oder im Privatgebrauch, entweder beim MLIT registriert werden oder mithilfe einer Remote ID per Software-Update ausgestattet werden. Die Remote ID kann vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden, wenn das eigene unbemannte Fluggerät entsprechend ausgestattet ist. Über die entsprechenden Informationen kann man sich bei dem Hersteller des Fluggeräts informieren. Beim Hersteller DJI werden unter anderem die Drohnen Mavic 3, Mavic Air 2 und Mavic Air2S mit dem nötigen Update versorgt.

Wer über den Hersteller kein Update für die Remote ID bekommen kann, muss seine Drohne beim MLIT über die Webseite des „Drone/UAE PLattform registration system (DIPS)“ registrieren. Die Webseite ist auf Japanisch und auf Englisch verfügbar, sodass man sich auch ohne Japanischkenntnisse registrieren kann.

Für die Registrierung des Fluggeräts muss man auch nicht in Japan leben, sondern kann diese Registrierung auch vom Ausland aus vornehmen, sollte man im Urlaub gerne ein paar Aufnahmen aus der Luft machen wollen. Hierbei kann man sich mithilfe verschiedener Unterlagen authentifizieren. Man kann z.B. die in Japan verbreitete „My Number“ Karte nutzen, seinen Reisepass oder auch den Führerschein, sollte er in Japan ausgestellt worden sein. Es gibt auch die Möglichkeit, sich mit anderen Dokumenten für die Registrierung auszuweisen. Diese müssen dann per Post zugeschickt werden.

Die Registrierung einer Drohne kostet darüber hinaus auch eine kleine Gebühr. Bei der Anmeldung von einem einzelnen Fluggerät wird je nach Art der Authentifizierung ein Mindestbetrag von 900 Yen veranschlagt. Bezahlt werden kann dieser Betrag entweder mit einer Kreditkarte oder in Japan an einem ATM, welcher die Bezahlung mithilfe des Pay Easy Service erlaubt. Dieses sind unter anderem die Geldautomaten der Japan Post oder der Mizuho Bank. Weitere Informationen zum Service von Pay Easy findet man auf der offiziellen Webseite auch in englischer Sprache.

Wichtig ist, wer ab dem 20.06.2022 seine Drohne nicht beim MLIT registriert hat, darf sie unter keinen Umständen starten.

Eine Genehmigung vom MLIT erhalten

Möchte man einige der strikten Regeln in der Aufzählung oben umgehen, muss mindestens 10 Tage im Voraus ein Antrag gestellt werden. Dabei wird dann detailliert der Grund für den Flug angegeben, der Ort, die Zeit und noch viele weitere Details. Man kann auch aussuchen, ob man nur einen einzelnen Tag angibt, oder einen längeren Zeitraum mit verschiedenen Orten. Je mehr man jedoch flexibel sein möchte, desto länger dauert die Bearbeitung des Antrages und desto schwerer ist es, eine Erlaubnis zu bekommen. Wo man früher noch aufwendig einen Antrag per Post einreichen musste, bietet das MLIT nun eine sehr angenehme Möglichkeit, seine Genehmigungen zu beantragen.

Auf der Seite des Drone/UAV Information Plattform System (DIPS) kann man relativ stressfrei seinen Antrag einreichen. Und das Beste dabei ist, die Seite ist sogar auf Englisch verfügbar. Nachdem man sich einen Account angelegt hat, kann man die Sprache bei jedem Anmelden auf Englisch stellen und hat es so wesentlich einfacher. Ich habe bei meinem ersten Antrag noch alles auf Japanisch gemacht und auch da habe ich meine Genehmigung erhalten.

Neben dem Anlegen von Pilotendaten und Daten der Drohne kann außerdem angegeben werden, ob man schon eine Flugzertifizierung hat oder eine Drohnenversicherung. Diese Dinge sind nicht notwendig, können aber bei schwereren Anträgen hilfreich sein. Vieles beim Antrag ist selbsterklärend und wenn man doch einmal einen Fehler gemacht hat, bekommt man eine E-Mail, sodass man seinen Antrag mithilfe von Tipps und Hinweisen entsprechend anpassen kann.

Zu beachten ist vor allem, dass man bei der Adresse, wo man fliegen möchte KEINE Postleitzahl angeben darf. Wenn man das tut, bekommt man eine Rückmeldung, dass man das doch bitte anpassen soll. Auf einer Karte zeichnet man den Bereich ein, in dem man fliegen will und auch, wo man sich als Pilot befindet. Auch hierbei ist es immer besser, ein paar mehr Details als zu wenige einzutragen.

Das war leider noch nicht alles

Eigentlich klingen die Regeln nicht so problematisch, oder? Vor allem wenn man bedenkt, wie viel Natur und kleine Orte Japan zu bieten hat. Nun ist es leider nicht ganz so einfach. Fast jeder Fleck in Japan fällt in einen bestimmten Zuständigkeitsbereich, sei es das Meer um Japan herum, die Flüsse, die Berge, die Nationalparks, die Wälder usw. Daher ist es wichtig, sich auch diesbezüglich im Vorfeld ein wenig zu informieren. Dennoch sollte man es hier nicht mit der Angst zu tun bekommen. Viele Informationen bezüglich Verbotszonen findet man im Internet.

Und um dabei nicht in Panik zu verfallen, weil viele offizielle Seiten auf Japanisch sind, hilft es, den Namen der Region und ドローン zu suchen. Bei Kawaguchiko in der Präfektur Yamanashi wäre das also 河口湖ドローン. Diese Seiten kann man dann mithilfe eines Übersetzers lesen (am Besten ist es, von Japanisch ins Englische übersetzen zu lassen). Tools wie der im Microsoft Edge integrierte Übersetzer haben sich nach zahlreichen Tests als hilfreich herausgestellt. Noch bessere Ergebnisse liefert dann die Webseite Deepl.

Je nachdem kann es also sein, dass man sich mit den lokalen Institutionen in Verbindung setzen muss und ohne japanische Sprachkenntnisse kann das schwierig werden, vor allem, wenn man den Kontakt per E-Mail oder Telefon herstellen möchte. Jedoch können Online-Übersetzer auch dabei helfen und auch wenn man manchmal nicht sofort die richtige Stelle erreicht, bekommt man in der Regel eine Antwort mit den nötigen Informationen.

Das kann manchmal ein wenig nervenaufreibend wirken, dennoch ist das kein Grund zur Panik. Sich im Vorfeld ein wenig mehr schlau zu machen, ist vor allem dafür gedacht, im Zweifel auf der sicheren Seite zu sein.

Eine Drohne beruflich zu starten.

Wer seine Drohne nicht zu privaten Zwecken starten möchte, sondern dies als Selbstständiger oder im Auftrag einer Firma tun möchte, hat nicht so viel anders zu machen, als wenn der Flug privater Natur ist. Bei einem Antrag beim MLIT kann man angeben aus welchem Grund man die Drohne fliegen möchte. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass man in der Regel immer bei den lokalen Verantwortlichen nachfragen sollte, ob ein gewerblicher Flug erlaubt ist. Einige Regionen haben da recht strenge Restriktionen und bei einigen ist sogar der Upload von Foto oder Videomaterial zu gewerblichen Zwecken strengstens untersagt. Dies gilt nicht nur für die Privatsphäre von Unbeteiligten, sondern auch für die Rechte am Bild bei Gebäuden wie z. B. Tempel oder Schreinen.

Daher ist vor einem Gewerblichen Flug und vor dem Antrag beim MLIT empfohlen die jeweiligen verantwortlichen Stellen zu kontaktieren, um bereits im Vorfeld zu klären, ob ein Drohnenflug überhaupt infrage kommen würde.

Drohnenversicherung und Flugschein

Für den Fall eines Unfalls ist es ratsam, eine Drohnenversicherung abzuschließen. Diese kostet in der Regel nicht besonders viel, kann dem Piloten im Notfall jedoch einiges an Ärger ersparen. Je nach Drohnenhersteller gibt es bereits beim Kauf die Möglichkeit, eine zeitweise kostenlose Versicherung abzuschließen. DJI bietet diese für alle seine Kunden beim Kauf für die Dauer von einem Jahr an. Wenn man eine Drohne in Deutschland fliegen lassen möchte, ist eine Drohnenversicherung sowieso notwendig und so muss man nur noch darauf achten, dass diese auch beim Fliegen in Japan gültig ist.

Auch ein Beleg dafür, dass man qualifiziert ist zu fliegen, kann nicht schaden. In Europa ist dieses vorgeschrieben für die meisten Fluggeräte und so kann einem diese Bescheinigung auch in Japan helfen. Das Schöne dabei ist, dass man den kleinen Drohnenführerschein auch machen kann, wenn man seinen Wohnsitz nicht in der EU hat. Für Deutschland muss man dabei einfach nur auf die Webseite vom Luftfahrt Bundesamt gehen und kann dort seine Drohne und seine Versicherung registrieren. Für den kleinen Drohnenführerschein wird hier auch nur ein Online-Training mit abschließendem Examen verlangt. Dieses ist, wenn man sich aufmerksam einarbeitet, nicht übermäßig schwer und darüber hinaus auch sehr interessant.

Ein kleiner wichtiger Zusatz sei an dieser Stelle noch einmal Erwähnt. Es ist geplant, dass ab dem Jahr 2022 alle Drohnen in Japan registriert werden müssen. Dies verhält sich dann ähnlich dem System in Deutschland, wo eine Drohne registriert wird und eine Registriernummer aufgeklebt bekommen muss. Auch ist hierbei dann die Möglichkeit gegeben, unrechtmäßig fliegende Drohnen leichter zu orten, um diese dem Piloten zuzuordnen.

Respektiere die Umwelt und die Menschen

Eine Regel ist dabei jedoch am wichtigsten: Fliege deine Drohne mit Bedacht und respektiere die Pflanzen, die Tierwelt und die Menschen. Selbst wenn du eine Genehmigung hast oder vielleicht an einem Ort fliegst, an dem du keine brauchst, behalte deine Umgebung im Blick. Beschädige keine Pflanzen, fliege nicht zu nah an Tiere heran und halte größtmöglichen Abstand zu anderen Menschen. Vermeide es auch, über andere hinwegzufliegen, da dies ein Unbehagen hervorrufen und gefährlich sein kann. Wenn Menschen in deiner unmittelbaren Umgebung sind, informiere sie höflich vor deinem Flug oder warte, bis sie weitergezogen sind.

Sollte dich jemand auf die Drohne ansprechen, mit der Bitte zur Landung, oder einfach mit Interesse für dein Hobby, dann lass dich nicht aus der Ruhe bringen. Verliere die Drohne nicht aus den Augen und lande sie, wenn möglich, bevor du einen Dialog beginnst. Mit Ruhe, Verständnis und Respekt für die Mitmenschen kannst du auch als Drohnenpilot den meisten Spaß haben. Bedenke immer, nur wenn du dich vorbildlich verhältst, können die Menschen die Sorgen und Zweifel bezüglich Drohnen allmählich vergessen, sodass es als ein Hobby wie jedes andere angesehen werden kann.

Nicht nur in der Luft sind Regeln zu beachten. Wenn du dich mit dem Fahrrad durch Japan bewegen möchtest, haben wir einen ausführlichen Artikel vorbereitet: Mit dem Fahrrad durch Japans Städte.

Von Sebastian, 31. Juli 2021
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Lieben heißt verstehen
Die positiven wie auch die schwierigen Seiten der neuen Heimat lernt man erst nach einer ganzen Weile wirklich kennen. Seit 2018 leben wir nun in Japan und möchten dieses aufregende und doch nicht immer unbeschwerte Erlebnis mit euch teilen. Hier veröffentlichen wir Reiseberichte und mehr über unser tägliches Leben in Japan.
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